VLS Leitfaden PPM-L132 – Honorierung von Planungs- und Bauberatungsleistungen

Produktbeschreibung:

In Kürze
Leitfaden zur Regelung der Honorierung von Planungs- und Bauberatungsleistungen mit Definition der Honorierungsarten sowie der Methoden und der Ansätze zur Honorarberechnung.

Ausgangslage
Per 1. Juli 2017 hat die KBOB ihre Honorarempfehlungen auf Druck der Wettbewerbskom­mission (WEKO) teilweise aufgehoben. Ebenfalls verzichtet die SIA bis auf Weiteres auf die Zurverfügungstellung von Berechnungsgrundlagen zur Honorarermittlung (Leistung- und Honorarordnung LHO).

Diese für die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand anerkannten und bewährten Grundalgen zur Honorarermittlung und -regelung fehlen nun gänzlich.

Zweck des Leitfadens zur Regelung der Honorierung
Gemäss Empfehlung des WEKO-Sekretariats können ab 1. Juli 2017 die Beschaffungsstellen für ihre Beschaffungsverfahren selbständig Honorare bzw. Honoraransätze und Honorarberechnungsfaktoren für die Leistungen im Bereich Architektur und Ingenieurwesen festlegen.

Der Verband Liegenschaften Schweiz (VLS) will die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand mit diesem Leitfaden bei der Schaffung einer für sie gültigen Regelung der Honorierung von Planungs- und Bauberatungsleistungen unterstützen.

Geltungsbereich der Regelung der Honorierung
Der vorliegende Leitfaden mit der ergänzenden VLS-Vorlage PPM-V132.1 «Regelung der Honorierung von Planungs- und Bauberatungsleistungen» (Ziffer 7.1.1) soll der Beschaffungsstelle als Hilfsmittel und Grundlagendokument zur Regelung für die Honorierung, die Teuerungsanpassung und die Neben­kostenvergü­tung von Leistungen (Dienstleistungen) der Planenden im Bereich Architektur und Ingenieurwesen sowie weiterer Fachleute und Bauberatenden dienen. Die VLS Vorlage dient der Vergabestelle zur Festlegung der Honoraransätze und -faktoren, die jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Die zu definierende Regelung soll insbesondere für die Beschaf­fungen im freihändigen Verfah­ren angewendet werden und findet ebenfalls Anwendung im Einladungsverfahren sowie im offenen und selektiven Verfahren, wo die Honorie­rung und Vergütung nicht bereits innerhalb der jeweiligen Verfahren geregelt ist. Es empfiehlt sich, die Rege­lung bereits bei der Erstellung von Beschaffungsunterlagen für Planungs- und Bauberatungsleis­tungen anzuwenden und soll grundsätzlich für alle Beauftragungen von Planenden und Bauberatenden (im Folgenden auch «Auftragnehmende», genannt) durch die Vergabestelle (im Folgenden «Auftraggeberin» genannt) verwendet werden.

Zusatzdokumente: